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Statt Geldstrafe acht Monate Haft für 76-jährige Kleptomanin

In erster Instanz ließ der zuständige Bezirksrichter Milde walten und ließ die 76-jährige Rückfalltäterin mit einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) davonkommen.
In erster Instanz ließ der zuständige Bezirksrichter Milde walten und ließ die 76-jährige Rückfalltäterin mit einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) davonkommen. ©Symbolbild/Bilderbox
76-jährige Frau mit 33 einschlägigen Vorstrafen klaute T-Shirt: Berufungsrichter wandelten Geld- in Haftstrafe um.

Welche Strafe ist angemessen für eine kleptomanisch veranlagte Pensionistin mit 33 einschlägigen Vorstrafen, die neuerlich etwas gestohlen hat, dieses Mal ein T-Shirt mit dem Verkaufspreis von 39,95 ­Euro? Der Ladendiebstahl wurde in dem Strafverfahren von den damit befassten Strafrichtern höchst unterschiedlich sanktioniert.

In erster Instanz ließ der zuständige Bezirksrichter Milde walten und ließ die 76-jährige Rückfalltäterin mit einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) davonkommen. Im zweiter Instanz aber setzten die drei Berufungsrichter am Landesgericht Feldkirch die Gesamtstrafe rechtskräftig mit acht Monaten und 21 Tagen Gefängnis fest.

Davon entfielen fünf Monate und 21 Tage Haft auf den offenen Strafrest aus der vor drei Jahren erfolgten vorzeitigen Haftentlassung. Für den Diebstahl des T-Shirts wurde am Landesgericht mit drei Haftmonaten der Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Gefängnis zur Hälfte ausgeschöpft. Zusammengerechnet ergibt sich eine Gesamtstrafe von acht Monaten und 21 Tagen.

Nicht angemessen. Die am Bezirksgericht gewährte Geldstrafe sei „nicht angemessen“ gewesen, sagte Berufungsrichterin Angelika Prechtl-Marte am Landesgericht in ihrer Urteilsbegründung. Bei 33 einschlägigen Vorstrafen sei eine Geldstrafe „nicht mehr vertretbar“, meinte die Vorsitzende des Berufungssenats. „Unvermeidlich“ sei wegen des Rückfalls mit dem neuerlichen Diebstahl der Widerruf des ursprünglich auf Bewährung gewährten Strafrests aus der früheren Haftstrafe. Die Berufungsrichter gaben damit der Strafberufung von Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele gegen die bezirksgerichtliche Geldstrafe Folge.

Die 76-jährige Angeklagte sagte, sie schäme sich. Der beisitzende Berufungsrichter Karl Mayer merkte an, ein zusätzliches Problem bestehe darin, dass inzwischen bereits eine weitere Anklage vorliege, über die demnächst entschieden werden müsse.

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