Das neue Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Wenn Höchstgerichte ein schon länger laufendes Verfahren zurückverweisen – etwa beim Lobautunnel oder bei der dritten Piste am Flughafen Wien – fallen sie automatisch unter das neue Gesetz, berichtete der “Standard” in seiner Wochenendausgabe unter Berufung auf die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.
Neues Gesetz soll Verfahren beschleunigen
Die Übergangsbestimmungen (Paragraf 17) besagen, dass, wenn Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts die Fortführung eines mindestens vor drei Jahren, also 2015 begonnenen UVP-Verfahrens anordnen, sind die neuen Bestimmungen anzuwenden. Das Wirtschaftsministerium bestätigte dies der Zeitung. “In diesem Fall werden die Verfahren automatisch verfahrensbeschleunigend geführt”, wird ein Sprecher zitiert.
(APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.