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Stalker wird am Tag der Verurteilung rückfällig

Dass es mit der präventiven Wirkung strafrechtlicher Verurteilungen nicht immer zum Besten steht, zeigte am Freitag im Wiener Straflandesgericht die Verhandlung gegen einen 61-jährigen Pensionisten. Der Mann war im September 2008 wegen beharrlicher Verfolgung seiner Ex-Freundin zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Noch am selben Tag beschimpfte er die 51-Jährigen erneut telefonisch.

Am Ende des monatelangen Terrors, dem die gebürtige Kärntnerin danach ausgesetzt war, verkleidete sie sich sogar, ehe sie ihre Wohnung verließ. Sie hoffte, so nicht von ihrem Ex-Freund erkannt zu werden, der ihr regelmäßig vor dem Haus oder ihrem Arbeitsplatz auflauerte.

Die beiden hatten einander während eines Kuraufenthalts kennengelernt. Im März des Vorjahrs beendete sie die Beziehung. “Das hat er einfach nicht zur Kenntnis genommen”, erklärte der Anwalt der Frau, Wolfgang Renzl. Der Angeklagte behauptete, die Vorwürfe entsprächen “in keinster Weise” den Tatsachen.

“Meine Freunde haben immer gesagt, von dem wirst du erst eine Ruhe haben, wenn er eine Neue findet”, berichtete die Kärntnerin. Tatsächlich hörten die Belästigungen just zu jenem Zeitpunkt auf, als der Pensionist einer 55-jährigen Krankenpflegerin näher kam.

Nach wenigen Wochen machte diese allerdings mit ihm Schluss. Und nur kurze Zeit danach sah auch sie sich veranlasst, Anzeige zu erstatten. Der Mann trommle ständig an ihre Wohnungstür und begehre Einlass, schilderte sie im Grauen Haus: “Er ist kein schlechter Mensch, aber er ist verrückt”.

Die Verhandlung wurde zur ergänzenden Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt. Sollte der 61-Jährige schuldig gesprochen worden, drohen ihm bis zu einem Jahr Haft sowie der Widerruf der Bewährungsstrafe aus dem Vorjahr.

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