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Stärkung der Rechte der Gemeinden

Änderungen in der Landesverfassung und im Gemeindegesetz – Begutachtungsfrist bis 18. Juni 2012.
Änderungen in der Landesverfassung und im Gemeindegesetz – Begutachtungsfrist bis 18. Juni 2012. ©Symbolbild/Bilderbox
Bregenz – Durch Änderungen in der Landesverfassung und im Gemeindegesetz soll die Novelle der Bundesverfassung zur Stärkung der Rechte der Gemeinden umgesetzt werden. Die Landesregierung hat die Gesetzestexte zur Begutachtung versandt; diese liegen noch bis Montag, 18. Juni 2012 bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf bzw. können im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger hat die Möglichkeit der Einsichtnahme und kann Änderungsvorschläge abgeben.

Es wird berücksichtigt, dass sich Gemeinden zur Besorgung ihrer Angelegenheiten durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen können bzw. dass die Beschränkung auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches sowie auf die Besorgung einzelner Aufgaben entfallen ist. Weiters wird vorgesehen, dass die Organe der Gemeindeverbände, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde besorgen sollen, nach demokratischen Grundsätzen zu bilden sind. Im Gegenzug soll die Vorgabe, dass den verbandsangehörigen Gemeinden ein maßgebender Einfluss auf die Besorgung der Aufgaben des Gemeindeverbandes einzuräumen ist, entfallen.

Im Gemeindegesetz wird die Möglichkeit vorgesehen, dass Gemeinden untereinander öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über ihren jeweiligen Wirkungsbereich abschließen können. Im Übrigen sieht der Entwurf die Möglichkeit des Gemeindevorstands vor, bestimmte seiner Beschlüsse für vertraulich zu erklären und enthält einige Klarstellungen, Bereinigungen und Ergänzungen.

(VLK)

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