Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Staatsstipendium berücksichtigt werden.
Die Bewerbung soll neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular und einem Lebenslauf auch eine Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit sowie Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums beinhalten. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Für nähere Auskünfte: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Sektion V Kunstangelegenheiten, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, Telefon 01/53120-6814 oder -6817
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