Bedingungen für Staatsstipendien
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflich bildenden Künstlerinnen und Künstler. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Die Teilnehmer werden schriftlich informiert. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studierende und Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Atelier im In- oder Ausland zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Bewerbung für Kunststipendium
Nähere Informationen zum Stipendium gibt es auf www.bmukk.gv.at/kunst. Auf dieser Seite kann auch das Bewerbungsformular heruntergeladen werden. Die vollständigen Bewerbungen sind mit dem Vermerk “Staatsstipendium für bildende Kunst 2012” an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien einzusenden. (VLK)
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