Die Tirolerin verlangte dabei insgesamt 6,7 Millionen Euro als Entschädigung für vorgebliche Copyrightverletzungen durch die Verwendung ihres Namens in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Die Akademikerin drohte mit Eintragungen in ein US-Schuldenregister und der Eintreibung ihrer Forderungen mit auf Malta ausgestellten europäischen Zahlungsbefehlen.
Geständige Angeklagte. Dafür wurde die unbescholtene und reumütig geständige Sozialpädagogin gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 6480 Euro (360 Tagessätze zu je 18 Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen ist nicht rechtskräftig. Die von German Bertsch verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, Staatsanwältin Julia Berchtold nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Erpressung, versuchten gewerbsmäßig schweren Betrugs, versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung, übler Nachrede und Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Verbindung. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft. Die Sanktion fiel milde aus, weil die Angeklagte reumütig geständig und unbescholten war. Sie könne ihr damaliges Verhalten nicht verstehen, sagte die 46-Jährige.
Der Prozess gegen die Tirolerin wurde nach Feldkirch verlegt, weil Innsbrucker Richter und Staatsanwälte zu den Opfern zählten. Staatsgegner lehnen den Staat ab, der für sie nur eine Firma ist, die niemanden bestrafen darf.
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