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Staatsgegner wollte Pfändung bei seiner Ehefrau verhindern

Der mit zwei Vorstrafen belastete Arbeiter wurde zu einer Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt.
Der mit zwei Vorstrafen belastete Arbeiter wurde zu einer Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt. ©APA/Bilderbox/Themenbild
Der Mann hat sich in der Wohnung seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau von innen gegen die unversperrte Eingangstür gestemmt - letztens vergeblich.

Der 28-Jährige sympathisiert mit der staatsfeindlichen Gruppierung OPPT (One People’s Public Trust). Die Mitglieder von OPPT erkennen Staaten und deren Institutionen nicht an. Deswegen hat der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch versucht, eine gerichtlich bewilligte Pfändung von Teilen des Vermögens seiner Gattin zu verhindern.

Er hat sich in der Wohnung seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau von innen gegen die unversperrte Eingangstür gestemmt. Damit hat er vergeblich versucht, dem Gerichtsvollzieher und Polizisten den Zugang zur Wohnung zu verwehren. Danach hat er sich, so die weiteren richterlichen Feststellungen, in der Wohnung nicht ausgewiesen und sich gegen seine daraufhin ausgesprochene und 18 Minuten andauernde Festnahme erfolglos gewehrt.

Dafür wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Der mit zwei Vorstrafen belastete Arbeiter wurde zu einer Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Was er gemacht habe, sei nicht richtig gewesen, zeigte sich der Angeklagte vor der Urteilsverkündung doch noch einsichtig. Zuvor hatte er während der Verhandlung gesagt, er verstehe nicht, warum er festgenommen und angeklagt worden sei. Wenn er den Anweisungen der Beamten bei der Pfändung Folge geleistet hätte, hätte es keine Schwierigkeiten gegeben, erklärte ihm Strafrichterin Sonja Nachbaur.

Österreich als Firma. Der 28-jährige OPPT-Sympathisant hatte während der Zwangsvollstreckung zum Gerichtsvollzieher und zu den ihn unterstützenden Polizisten gesagt, sie hätten keinerlei Befugnisse. Österreich sei kein Staat, sondern nur eine Firma. Deshalb seien die Polizisten und der Exekutor nur Angestellte, die ihm keine Vorschriften machen dürften.

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