In einem APA-Rundruf wollte man in den Büros der Landeshauptleute aber keinesfalls von einem Usus sprechen. In Oberösterreich, wo Landeshauptmann Pühringer bei derartigen Anfragen an den zuständigen Landesrat Sigl verweist, wird man mitunter aktiv: “Wenn wir das Gefühl haben, dass eine Anfrage von staatspolitischem Interesse ist, leiten wir sie an das Innenministerium weiter”, heißt es in Sigls Büro. Der steirische Landeshauptmann Voves erklärt, dass er seit Amtsantritt 2005 keine Intervention zur Verleihung der Staatsbürgerschaft im Interesse der Republik getätigt habe und er auch von keinem Staatsbürgerschaftswerber darum ersucht worden sei.
Auch in Wien heißt es aus dem Büro von Bürgermeister Häupl, es sei nicht üblich, sich für die Verleihung von Staatsbürgerschaften einzusetzen: “Das ist bei uns nicht Usus.” Ähnlich die Auskunft in Tirol: “Alle Einbürgerungen, die bei uns passieren, basieren auf Bundesrecht und werden durch das Land durchgeführt. Staatsbürgerschaftsverleihungen im besonderen Interesse der Republik sind Bundessache”, erklärt Landeshauptmann Platter.
Im Burgenland lässt Landeshauptmann Niessl aus seinem Urlaub knapp ausrichten, dass er überzeugt sei, “dass bei uns in puncto Staatsbürgerschaften immer der juristisch korrekte und formal richtige Weg genommen wurde und genommen wird.” Zuständig für Staatsbürgerschaften ist Stellvertreter Steindl. In dessen Büro heißt es, dass es bis dato keine Interventionen gegeben habe.
Der Kärntner Landeshauptmann Dörfler hatte im Zeugenstand zu Protokoll gegeben, er habe zwar Briefe an die Bundesregierung geschickt, in denen er sich für die Vergabe von Staatsbürgerschaften an russische Investoren ausgesprochen habe. Das habe er aber nicht als Landeshauptmann getan – “ich habe sie als Gerhard Dörfler geschrieben”.
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