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Staatsanwaltschaft: 13-Jähriger gesteht Schlag auf Fabian

Ein 13-Jähriger hat die Gewalttat an einem Gleichaltrigen gestanden.
Ein 13-Jähriger hat die Gewalttat an einem Gleichaltrigen gestanden. ©dpa/Themenbild
Der 13-jährige Tatverdächtige hat gestanden, den gleichaltrigen Fabian in Bad Schmiedeberg geschlagen zu haben. Er habe einen Schlag mit einem Gegenstand zugegeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Olaf Braun, am Mittwoch.
Gleichaltriger verdächtigt
13-Jähriger Opfer von Gewaltverbrechen

Der 13-Jährige soll für den Tod des Schülers verantwortlich sein. Er soll ihn gut gekannt haben. Fabian war am Montag mit schweren Verletzungen tot aufgefunden worden. Seit Sonntagabend war er vermisst worden.

Beide sollen sich gut gekannt haben. Zu seinem eigenen Schutz sei der 13-jährige Tatverdächtige in eine geschlossene Einrichtung gebracht worden. Einen Haftbefehl gebe es für Kinder in diesem Alter nicht. Nach dem Gesetz können Kinder erst ab dem Alter von 14 Jahren bestraft werden.

Seit Sonntag vermisst

Nach intensiver Suche mit Fährtenhunden und einem Hubschrauber hatte die Polizei die Leiche des Schülers am Montag auf einem bewachsenen Gelände am Ortsrand der Kleinstadt Bad Schmiedeberg gefunden. Rechtsmediziner stellten fest, dass Fabian massive Gewalt am Kopf erlitt. Der Junge war seit Sonntagabend vermisst worden; er war nicht nach Hause gekommen. Die Polizei stieß auf den nun tatverdächtigen 13-Jährigen, weil sie intensiv im Umfeld des Getöteten ermittelte und beispielsweise überprüfte, wer zuletzt Kontakt mit Fabian hatte.

Nicht Strafjustiz zuständig

Solche Taten kämen unter Kindern nur äußerst selten vor, sagte der Wiesbadener Kriminologe Rudolf Egg. Bei den wenigen Fällen handele es sich meist um Streitigkeiten unter Geschwistern; ein Motiv sei Eifersucht. Egg zufolge können Kinder auch vor dem Erreichen der Strafmündigkeit mit 14 Jahren schwerwiegende Folgen ihres Handelns abschätzen. “Die Altersgrenze bedeutet nicht, dass sie kein Schuldbewusstsein hätten oder nicht wüssten, was sie tun.” Der Gesetzgeber habe damit nur festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter. (dpa)

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