Spritpreise: Zadic wandte sich an Bundeskartellanwalt

"Wir werden uns nun ganz genau anschauen, ob es hier zu verbotenen Preisabsprachen oder Kartellbildungen gekommen ist", betonte die Ministerin. ÖVP-Klubobmann August Wöginger unterstützt ihr Vorgehen.
Spritpreise: Zadic wandte sich an Bundeskartellanwalt
Hintergrund sind die zuletzt stark gestiegenen Preise an den Tankstellen, die nicht durch die in deutlich geringerem Ausmaß gestiegenen Rohölpreise erklärbar erscheinen. "Wir alle haben miterlebt wie die Treibstoffpreise in Österreich im Zuge des Beginns des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine förmlich explodiert sind", so Zadić in einer Pressemitteilung. Wie es dazu kam soll jetzt der Bundeskartellanwalt prüfen.
"Wir müssen alles tun, um Menschen, die das Auto brauchen, zu unterstützen. Niemand darf ungerechtfertigt Kapital aus der Krise schlagen. Das muss sichergestellt sein. Sinkende Rohölpreise müssen rasch an den Zapfsäulen sichtbar sein", erklärte Wöginger.
Wettbewerbshüter sollen Blick auf Mineralölbranche werfen
Die Wettbewerbshüter sollen nun einen genauen Blick auf die Mineralölbranche werfen. Preissteigerungen können zwar grundsätzlich das Ergebnis eines freien Marktes sein. Erhöhte Preise können aber auch das Ergebnis eines rechtswidrigen Verhaltens sein, so zum Beispiel, wenn Unternehmen Absprachen treffen, die Preise koordiniert zu steigern. In diesem Fall würde ein Kartell vorliegen.
Die Aufdeckung allfälliger Kartelle liegt grundsätzlich im Aufgabenbereich der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Der Bundeskartellanwalt kann die BWB aber um Übermittlung von Auskünften bitten, in alle Akten der BWB Einsicht nehmen und gegebenenfalls auch die BWB um die Setzung von Ermittlungsschritten ersuchen. Daneben besteht für die BWB auch die Möglichkeit, Branchenuntersuchungen vorzunehmen und dabei formelle Auskunftsersuchen an Unternehmen zu stellen. Eine solche Branchenuntersuchung im Treibstoff-Sektor gab es zuletzt 2011.
Unterstützung durch Bundeskartellanwalt
Der Bundeskartellanwalt wird die Ermittlungen der BWB vonseiten der Justiz tatkräftig unterstützen. Sollte diese Untersuchung illegale Absprachen nachweisen drohen den betroffenen Unternehmen hohe Strafen. Konkret wären Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes möglich. Darüber hinaus wären auch Hausdurchsuchungen möglich, sollten sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens Hinweise auf illegale Preisabsprachen ergeben.
(APA/Red)
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