Ab 9 Uhr 30 bis 11 Uhr 30 haben die Versicherten und Pensionsbezieher die Gelegenheit, Unklarheiten auf dem Beitrags- und dem Pensionssektor zu besprechen sowie Anträge auf Pensionsleistungen zu stellen. Weiters können Auskünfte über die Krankenversicherung nach dem GSVG eingeholt und diesebezügliche Rechnungen zur Vergütung abgegeben werden. Allfällige Unterlagen und Nachweise, Versicherungs- oder Pensionsnummer sind nach Möglichkeit mitzuteilen.
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