Die Sozialdemokratische Landtagsfraktion stelle sich die Frage ob es im Zeitalter der elektronischen Datenübermittlung sowie meist gut ausgebauter Gemeindeämter noch Sinn macht, in einem kleinen Land wie Vorarlberg vier Bezirke mit allen damit zusammen-hängenden Strukturen zu haben.
Bereits seit Jahrzehnten diskutiere man über eine Verwaltungsreform. Zahlreiche Vorschläge würden vor allem auf Bundesebene gemacht, aber in den meisten Fällen einer Umsetzung harren.
Sparpotenzial
Durch die Dezimierung der vier Verwaltungsbezirke in zwei Regionen, könne man bei Bezirksschulräten, Bezirkshauptmänner oder Bezirkswahlbehörden Einsparungen treffen.
Kundennähe und Kundenservice sollen beibehalten beziehungsweise ausgebaut werden, etwa durch Servicestellen in allen Bezirkshauptstädten.
Rechtslage prüfen
Verwundert zeigt sich SPÖ Clubobmann Micahel Ritsch über die Äußerungen des Innsbrucker Verfassungsrechtlers Karl Weber. Laut diesem können Sprengel von Bezirksverwaltungsbehörden und Bezirksgerichten nur durch ein Bundesgesetz geändert werden. “Dass Verwaltungsbezirke und Gerichtsbezirke zwangsläufig deckungsgleich sein müssen, entspricht nicht der Realität. Sonst gäbe es ja kein Bezirksgericht Bezau. Und was die Änderung von Grenzen der Verwaltungsbezirke anbelangt, so braucht es nach dem Verfassungsübergangsgesetz von 1920 eine Verordnung der Landesregierung, welcher die Bundesregierung zustimmen muss, kontert Ritsch.
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