„Bei Menschen, die nicht Tag und Nacht in Einrichtungen betreut werden, greift der Regress unverändert. Das ist eine Ungleichbehandlung jener, die sich beispielsweise in einer Tagesbetreuung befinden, nachts aber zuhause sind“, kritisiert die Sozialdemokratin. Dafür gebe es keine Rechtfertigung. In einem Landtagsantrag fordert sie daher, Menschen, die sich in ambulanter Pflege befinden, ebenfalls vom Pflegeregress zu befreien.
(Red.)
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