SPÖ will Mieten am privaten Markt bis 2025 einfrieren

"Vorarlberg hat sich in den letzten Jahren zu einem der teuersten Bundesländer in Sachen Wohnen entwickelt. Der freie Markt alleine hat hier versagt. Es wird Zeit, dass die Politik aktiv wird", argumentiert Mario Leiter.
Mieten einfrieren und Preisexplosion stoppen
Ein Kernpunkt des vorgelegten Plans ist die Einfrierung aller Mieten am privaten Markt bis Ende 2025, inklusive Geschäftsraummieten. "Durch solch eine Regelung kann nicht nur der Wohnmarkt entlastet, sondern auch die Wirtschaft unterstützt werden", betont Leiter.
Zudem schlägt die SPÖ eine Neugestaltung der Indexierung von Mieten vor. Anstatt die Mieten an den Verbraucherpreisindex zu koppeln, soll die jährliche Erhöhung auf maximal 2 Prozent begrenzt werden. Leiter drängt darauf, dass sich die Landesregierung diesbezüglich bei der Bundesregierung stark macht.
"Private Bauträger werden einen Mietenstopp unterstützen, solange Gleichheit herrscht", ist sich Leiter sicher und fügt hinzu, dass der boomende Immobilienmarkt nicht zulasten der Bürger gehen dürfe.
Faire Kredit- und Sparzinsen
Leiter thematisiert zudem das Ungleichgewicht bei den Zinsen. Während die Zinsen für Kredite steigen, erhalten Sparer kaum noch etwas. Er fordert daher eine Obergrenze für Wohnkredite und einen Mindestzins für Sparbücher. "Banken dürfen nicht auf Kosten der Bürger doppelt profitieren", kritisiert Leiter.
Kosten in Vorarlberg am höchsten
Die SPÖ-Initiative steht im Einklang mit der Bundespartei. Mario Leiter arbeite eng mit Andreas Babler zusammen, um bezahlbares Wohnen österreichweit voranzutreiben. "In keinem anderen Bundesland ist das Wohnen so teuer wie in Vorarlberg. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf allen Ebenen dafür sorgen, die Preisexplosion beim Wohnen zu stoppen: Im Land ebenso wie im Bund", so Leiter abschließend.
Der 6-Punkte-Plan der SPÖ:
- Die Rücknahme der Erhöhungen der Richtwert- und Kategoriemieten vom 1. April 2023 und 1. Juli 2023,
- das Einfrieren sämtlicher Mieten, einschließlich privater Mieten und Geschäftsraummieten, bis Ende 2025,
- eine Indexierung ab 2026 nicht mehr nach dem Verbraucherpreisindex (VPI), sondern in Anlehnung an den Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), wobei jedoch eine jährliche Höchstgrenze von 2% festgelegt wird,
- die Einführung eines einheitlichen, transparenten neuen Mietrechts mit gesetzlich klar definierten Zu- und Abschlägen, unabhängig vom Baujahr des Gebäudes (Universalmietrecht),
- die Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) zur Sicherstellung der Finanzierung des gemeinnützigen Wohnbaus und zur Abfederung der steigenden Kosten im gemeinnützigen Wohnbau,
- die Einführung eines Zinsregulierungsgesetzes, das für bestimmte Grundbeträge einen Mindestzinssatz für Spareinlagen (angelehnt an Frankreich) und einen Höchstzinssatz für Wohn- und Überziehungskredite festlegt.
(VOL.AT)
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