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Spitalgesetz in der Begutachtung

Entwurf eines geänderten Spitalgesetzes geht in die Begutachtung
Entwurf eines geänderten Spitalgesetzes geht in die Begutachtung ©KHBG
Bregenz – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Spitalgesetzes zur Begutachtung versandt. Noch bis Freitag, 16. Dezember 2011 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Während der Auflagefrist hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

Der Gesetzesentwurf dient der Anpassung des Spitalgesetzes an die letzte Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG, BGBl. I Nr. 69/2011). Der Entwurf sieht insbesondere die Einrichtung eines transparenten Wartelistenregimes vor. Außerdem werden – zusätzlich zu den bereits bestehenden Kinderschutzgruppen – Opferschutzgruppen vorgesehen, denen die Früherkennung von häuslicher Gewalt an volljährigen Personen obliegt.

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