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Spitalbeitragsgesetz in der Begutachtung

Änderungsvorschläge bis 30. November 2015 möglich.
Änderungsvorschläge bis 30. November 2015 möglich. ©Bilderbox/Symbolbild
Bregenz. Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Spitalbeitragsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Montag, 30. November 2015, bei Gemeindeämter und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf.

Auch auf www.vorarlberg.at kann der Text abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der vorliegende Gesetzesentwurf bringe eine grundlegende Systemumstellung und damit verbunden eine Vereinfachung der Spitalbeitragsberechnung, so die Landesregierung. Bisher erfolgte die Berechnung der Beiträge der einzelnen Gemeinden auf Basis der ihnen zuordenbaren Patienten. Dieses sowohl für die Krankenanstalten als auch für die Gemeinden aufwändige Verfahren werde nun von einer einwohnerzahlabhängigen Berechnung abgelöst. Zusätzlich werden die Gemeinden durch den neu einzuführenden Beitragszuschuss finanziell entlastet.

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