Nachdem Alexander van der Bellen nach 23 Uhr in einem Lokalerwischt wurde, war die Aufregung groß. Das Staatsoberhaupt entschuldigte sich umgehend für seinen Fehler, er und seine Frau hätten die Zeit übersehen. Van der Bellen kündigte außerdem an, eine allfällige Strafe für den Wirt, bis zu 30.000 Euro, zu übrnehmen.
Wie "Der Standard" nun schreibt, sind sich viele Rechtsexperten darin einig, dass die Gastro-Verordnung fehlerhaft ist, und der Bundespräsident damit gegen keinerlei Gesetz oder Verordnung verstoßen hat.
Betreten nein, Sitzenbleiben ja
In der Verordnung steht: "Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen." Keine Rede von einer Sperrstunde, oder einem Aufenthaltsverbot nach 23 Uhr.
Laut "Standard" hat die Rechtsanwaltskanzlei Harisch & Partner eine Analyse des Rechtsaktes durchgeführt, und kommt zu dem Schluss, dass sowohl Verbleib im Lokal, als auch Bewirtung nach der vermeintlichen Sperrstunde zulässig sind. Zu beachten sei dabei nur, dass die Gäste das Lokal vor 23 Uhr betreten haben.
Es gebe laut den Experten also keine Corona-Sperrstunde.Eine Sperrstunde wird von den jeweiligen Landeshauptleuten festgelegt, und in den Bundesländern heißt es nach wie vor noch ein oder zwei Uhr Früh.
Das Gesundheitsministerium widerspricht allerdings der Einschätzung der Experten: Betreten und Verweilen in Lokalen nach 23 Uhr ist verboten und wird bestraft.
So denkt das Ländle darüber
(VOL.AT)
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