Die aufgrund der Coronavirus-Pandemie verfügte Vorverlegung auf 22.00 Uhr (seit vergangenem Freitag) gilt seit Dienstag nicht mehr für Übernachtungsgäste von Hotels. Diese dürfen bis 1.00 Uhr konsumieren. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßte in einer Aussendung die "Reparatur der Covid-Verordnung".
Die Branche hatte vehement auf eine Ausnahme gefordert, Hotelbetreiber im Montafon hatten eine Petition gestartet. Vorarlbergs ÖHV-Vorsitzende Heike Ladurner-Strolz sprach von einer "zielsicheren Verordnung", die vermeidbare wirtschaftliche Folgeschäden reduziere. Es handle sich um "einen Rettungsanker für viele Betriebe".
Ausschank bei Veranstaltungen wieder erlaubt
Das Land Vorarlberg kündigte zudem an, dass ab sofort wieder Gastronomie bei Veranstaltungen unter Auflagen zugelassen ist.
(APA/red)
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