Spenden und Heizkostenzuschüsse werden nicht an Sozialhilfe angerechnet

Die Koalition hat am Mittwoch endgültig dargestellt, wie die Reform der Mindestsicherung genau aussehen wird. Der Abänderungsantrag sieht nun doch Ausnahmen für die Gewährung von Heizkostenzuschüssen sowie von Spenden vor.
Mindestsicherung: Ausnahmen bei Heizkosten und Spenden
So wird klar gestellt, dass freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Die Ausnahme: Diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären.
Ebenfalls determiniert wird, dass Heizkostenzuschüsse nicht angerechnet werden. Zudem wird klar gestellt, dass diese Zuschüsse, die allein der Abdeckung von Heizkosten gewidmet sind, auch weiterhin als Geldleistungen erbracht werden können.
Reduktion der Leistungen bei geringen Deutschkenntnissen
Beschlossen wird die Reform der Mindestsicherung, die diese wieder zur Sozialhilfe macht, am Donnerstag im Nationalrat. Kernpunkt ist eine Reduktion der Leistung für jene, die über keine ausreichend guten Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen bzw. für Familien mit vielen Kindern.
(APA/Red)
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