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SPD: Hitler Staatsbürgerschaft entziehen

Mehr als 60 Jahre nach dem Tod von Adolf Hitler ist im deutschen Bundesland Niedersachsen eine Kontroverse um dessen Staatsbürgerschaft ausgebrochen. 

Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion will Hitler posthum die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Dagegen erklärte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), ein solcher Schritt sei bei einem Toten generell rechtlich unmöglich.

Vor 75 Jahren war der damals staatenlose, im oberösterreichischen Braunau am Inn geborene Hitler vom Land Braunschweig zum Landesbeamten ernannt und eingebürgert worden. Niedersachsen ist Rechtsnachfolger des Landes Braunschweig.

Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion lässt derzeit die Möglichkeit eines posthumen Entzugs von Hitlers deutscher Staatsangehörigkeit rechtlich prüfen. Man habe beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des niedersächsischen Landtages ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Fraktionssprecher Simon Kopelke. Die in Braunschweig beheimatet SPD-Landtagsabgeordnete Isolde Saalmann befürwortete einen nachträglichen Entzug von Hitlers deutscher Staatsbürgerschaft.

Nach Angaben des Braunschweigischen Landesmuseums wurde der seinerzeit staatenlose Adolf Hitler am 25. Februar 1932 vom Land Braunschweig zum Regierungsrat ernannt. Einen Tag später habe Hitler vom Land Braunschweig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sagte der Direktor des Museums, Gerd Biegel. Dadurch habe Hitler bei der Reichspräsidentenwahl des gleichen Jahres kandidieren können.

„Eine posthume Aberkennung von Hitlers Staatsbürgerschaft ändert nichts an unserer Schuld“, betonte Biegel. Mit einem solchen symbolischen Akt können man aber deutlich machen, dass man die damalige Entscheidung des Landes Braunschweig missbillige. Entziehen könne die Staatsbürgerschaft nur das Land Niedersachsen, in dem das Land Braunschweig nach dem Zweiten Weltkrieg aufgegangen sei. Der Museumsdirektor verwies auf zahlreiche deutsche Kommunen, die Hitler posthum die in der NS-Zeit verliehene Ehrenbürgerschaft wieder entzogen hätten.

Der niedersächsische Innenminister Schünemann machte politische Bedenken gegen einen posthumen Entzug von Hitler Staatsbürgerschaft geltend. Ein solcher Schritt könne auch als Flucht aus der Verantwortung angesehen werden, sagte Schünemann. „Das kann bei den jüdischen Gemeinden in Deutschland oder im Ausland falsch ankommen“, warnte der Innenminister.

Rechtlich gebe es ohnehin keine Möglichkeit mehr, Hitlers Ernennung zum Braunschweigischen Beamten und die nachfolgende Einbürgerung rückgängig zu machen. Ein Toter sei kein Träger von Rechten oder Pflichten mehr, sagte Schünemann. „Das Beamtenverhältnis endet mit Tod“, laute deswegen auch eine Vorschrift des Beamtenrechts.

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