Im Extremfall droht auf Basis eines möglichen Exekutionstitel der FMS eine ungewollte Insolvenz der Heta, da es dann zu einer Gläubigerbevorzugung kommen könnte.
Nicht für außergerichtliche Lösung
Das Verfahren könnte aber genau so – wie von der heimischen Finanzmarktaufsicht (FMA) beantragt – unterbrochen werden. Dies damit sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Sache annehmen kann. Die FMS, “Bad Bank” des Münchener Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), ist im Gegensatz zu anderen Gläubigern der früheren Hypo nicht bei der Absichtserklärung zur außergerichtlichen Lösung der von Kärnten landesbehafteten Heta-Schulden an Bord.
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