Die Verfassungsklage blockiert automatisch die Pläne der Regionalregierung zur Abhaltung des Referendums am 25. Oktober. Die Klage sei eingereicht worden, nachdem die Regionalregierung ihre entsprechenden Pläne bekanntgegeben habe, teilte das Justizministerium am Dienstag mit.
Nach Ansicht der Regierung in Madrid kann nur sie selbst und nicht eine regionale Regierung eine derartige Volksabstimmung abhalten. Die baskische Regionalregierung hält das Referendum für gesetzeskonform. Es gehe darum, die Meinung der Bürger über die Separatistenorganisation ETA und den künftigen politischen Status des Baskenlandes zu erfahren. Die Regierung in Madrid vermutet dagegen, dass hinter der Abstimmung das Streben nach staatlicher Unabhängigkeit des Baskenlandes steht.
Seit Ende der 60er Jahre sind rund 825 Menschen dem blutigen Kampf der Untergrundorganisation ETA für ein autonomes Baskenland in Nordspanien und Südwestfrankreich zum Opfer gefallen. Friedensgespräche mit der spanischen Regierung scheiterten vor zwei Jahren.
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