Es müsse das Prinzip der Gegenseitigkeit gelten, verlautete am Donnerstag aus dem Nationalen Gerichtshof in Madrid. Eine endgültige Entscheidung solle aber erst gefällt werden, wenn die Begründung zu dem Karlsruher Urteil vom Montag in Madrid vorliege.
Das duetsche Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt und entschieden, dass mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass vorerst nicht mehr an andere EU-Staaten ausgeliefert werden dürfen. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde Darkazanlis statt, der wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Spanien hatte seine Auslieferung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das Terrornetz Al Kaida gefordert. Der Nationale Gerichtshof in Madrid machte keine Angaben darüber, ob derzeit Auslieferungsbegehren aus Deutschland für mutmaßliche spanische Straftäter vorliegen.
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