Spanien erhält liberales Abtreibungsgesetz
Die bisher restriktive Indikationsregelung wird somit durch eine Fristenlösung ersetzt, welche die bisher in Spanien verbotene Abtreibung sogar erstmals als “Recht” der Frau auf eine “frei entschiedene Mutterschaft” definiert. Zukünftig sind Abtreibungen demnach bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal. Voraussetzung ist lediglich eine schriftliche Beratung in einem Gesundheitszentrum. Bis zur 22. Woche wird eine Abtreibung im Falle schwerer gesundheitlicher Risiken für die Mutter oder von Missbildungen des Fötus möglich sein.
Für spätere Abtreibungen ist das Einverständnis eines Ärztekomitees erforderlich. Lässt eine Frau außerhalb dieses Rahmens abtreiben, droht ihr in Spanien allerdings keine Gefängnisstrafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Nach dem bisher geltenden Recht waren Abtreibungen in Spanien verboten und nur unter sehr strikten Voraussetzungen erlaubt.
Die Katholische Kirche protestierte bereits im Vorfeld energisch gegen die Liberalisierung der Abtreibungsgesetze und kündigte an, dass alle katholischen Parlamentarier, die dem Gesetz zugestimmt haben, bis zu einem öffentlichen Schuldeingeständnis nicht mehr die Heiligen Kommunion empfangen dürften. Unter katholischen Spaniern rief das neue Abtreibungsgesetz ebenfalls starken Protest hervor. Ende Oktober demonstrierten bereits rund eine Million Abtreibungsgegner in Madrid gegen die Neuregelung.
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