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Sozialministerium will Strafe bei Lohndumping

Das Sozialministerium hat ein "Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping" vorgeschlagen, wonach Firmen eine Verwaltungsstrafe zahlen müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter unter dem Kollektivvertrag bezahlen. Offizieller Anlass ist die Öffnung der Grenzen für osteuropäische Arbeiter ab 1. Mai 2011. Das Gesetz trifft aber heimische Firmen genauso wie ausländische.

Das Gesetz ist am Mittwoch in Begutachtung gegangen und soll noch im Herbst durch den Ministerrat, damit es am 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann. Da es ohne Akkordierung mit den Wirtschaftsvertretern in Umlauf ging, ist Streit programmiert. Heftige Kritik kommt etwa von der Wirtschaftskammer Österreich. “Die große Masse der Arbeitgeber ist mit zusätzlichen Kontrollen sowie neuen Prüfungen und Verwaltungsstraftatbeständen bedroht, um wenige Einzelfälle zu erwischen”, kritisierte Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser.

Ausländische Firmen müssen laut Gesetz ihre Mitarbeiter nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlen, wenn sie in Österreich ein Projekt abwickeln. Ein zu gering bezahlter Arbeiter müsste aber selber den entgangenen Lohn einklagen – was in der Realität praktisch nie geschieht.

In Zukunft soll laut Gesetzesvorschlag die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB Unternehmen kontrollieren und beim WGKK-Dienstleistungszentrum den Lohn nachrechnen lassen. Bei Bezahlung unter dem niedrigsten KV-Mindestlohn soll es eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde geben. Die Verwaltungsstrafe soll 5.000 bis 50.000, bei Wiederholung bis zu 100.000 Euro betragen. Ob die KIAB dafür genug Mitarbeiter hat sei noch offen, heißt es im Sozialministerium.

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