Bis Montag, 16. Februar 2009 haben alle Landesbürgerinnen und Landesbürger die Möglichkeit, im Amt der Landesregierung, bei Bezirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern sowie im Internet auf http://www.vorarlberg.at den Gesetzestext einzusehen und Änderungsvorschläge zu machen.
Zum Ziel der Novelle: Der Beitrag der Gemeinden zum Sozialfonds hängt von ihrer Finanzkraft ab. Im Sozialhilfegesetz ist daher geregelt, wie die Finanzkraft einer Gemeinde berechnet wird. Diese Regelung soll geändert und an das Finanzausgleichsgesetz 2008 angepasst werden.
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