Sechs davon muss der Mann absitzen. Der Betrüger durchstöberte Homepages und behauptete, es wären dort Urheberrechtsverletzungen passiert. Den Angeschriebenen wurde angeboten sich durch eine 40-Euro-Zahlung Verfahrenskosten in der Höhe von rund 100.000 Euro zu ersparen.
Angeklagter könderte Leichtgläubige
Neben dieser Geschichte köderte der Angeklagte noch über eine Umweltfirma sowie über eine Modellagentur Leichtgläubige. Den Schaden muss er zurück zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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