Von Christiane Eckert
Dem jungen Mann wurden bei Antragsstellung die Bedingungen für die Grundversorgung in seiner Muttersprache genau erklärt. Er bekam sie mündlich und schriftlich vorgelegt und er gibt zu, sie auch verstanden zu haben. Dennoch verschwieg er 2016, dass er eine Arbeitsstelle gefunden hatte. Als Zusteller verdient er seit Mai 2016 rund 1000 Euro monatlich. Ein Umstand, den er melden hätte müssen.
Geständig
Der Mann weiß, dass er einen Fehler gemacht hat und hat bereits begonnen, die widerrechtlich bezogene Summe zurück zu bezahlen. Das und seine bisherige Unbescholtenheit wird – so wie sein Alter unter 21 Jahren – mildernd berücksichtigt. Die Strafe von 720 Euro plus weiteren 720 Euro auf Bewährung akzeptiert er und auch Staatsanwalt Heinz Rusch ist einverstanden. Dennoch hat der anwaltlich nicht Vertretene drei Tage Zeit, das Urteil nochmals zu überdenken.
(red./ec)
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