Sozial, aber strenger: Vorarlberg stellt Heizkostenzuschuss um

Mit dem Beginn der Heizsaison am 13. Oktober 2025 tritt in Vorarlberg eine überarbeitete Regelung für den Heizkostenzuschuss in Kraft. Die Einmalzahlung beträgt heuer maximal 250 Euro und soll vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommen. Wer bereits Leistungen aus der offenen Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf bezieht, erhält einen reduzierten Zuschuss in Höhe von 180 Euro, ausgezahlt durch die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.
Anpassung an Lebenshaltungskosten und Energiepreise
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Zuschuss noch bei 330 Euro lag, wurde der Betrag deutlich reduziert. Landesrätin Martina Rüscher erklärt die Entscheidung mit dem Ziel einer gerechteren und zielgerichteteren Mittelvergabe: "Wir wollen sicherstellen, dass die Unterstützung genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird." Die Anpassung orientiere sich sowohl an der aktuellen wirtschaftlichen Lage als auch an gesunkenen Energiepreisen.
Die Preisentwicklung auf den Energiemärkten – insbesondere bei Strom, Gas und Heizöl – habe sich seit der Heizsaison 2023/24 spürbar entspannt. Eine breite, pauschale Förderung sei daher nicht mehr zielführend, so Rüscher. Der Fokus liege nun klar auf Menschen, die ohne staatliche Hilfe in der kalten Jahreszeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten würden.

Angleichung an andere westliche Bundesländer
Ein weiteres Ziel der Neuregelung ist die Harmonisierung mit den Förderhöhen in den Nachbarbundesländern. In Tirol und Salzburg liegt der Heizkostenzuschuss ebenfalls bei 250 Euro – ein Betrag, der sich laut Landesregierung angesichts vergleichbarer Lebenshaltungskosten als sinnvoll erwiesen hat.
"Eine einheitliche Linie stärkt nicht nur das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung, sondern erleichtert auch die Verwaltung", so Rüscher.

Antragstellung bis Februar 2026 möglich
Der Aktionszeitraum für die Beantragung des Heizkostenzuschusses läuft vom 13. Oktober 2025 bis zum 13. Februar 2026. Die Abwicklung erfolgt wie gewohnt über die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit niedrigem Einkommen – gestaffelt nach haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen. Zusätzlich bleibt eine sogenannte Einschleifregelung aufrecht, um Härtefälle abzufedern.
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.