Schreiben gingen auch an die Volksanwaltschaft, Wirtschaftsminister Rudolf Mitterlehner und Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll. Grund für die neuerliche Anzeige – die erste wurde im September eingebracht – sind “neue Aspekte”, erläuterte Lugner-Anwalt Adrian Hollaender. Diese bezögen sich auf das Urteil des VfGH sowie das Arbeitszeitgesetz. Hinterfragt werde auch die Verordnung des Landeshauptmanns, auf der die Erlaubnis für die Sonntagsöffnung von Spar am Flughafen beruht.
Lugner zeigte Spar-Filiale am Flughafen an
Das Öffnungszeitengesetz aus dem Jahr 2003 bei der Sonntagsöffnung Ausnahmen für Lebensmittelgeschäfte mit einer Lokalgröße von maximal 80 Quadratmeter vor, der Landeshauptmann kann auch Ausnahmen für Geschäfte mit größerer Fläche festlegen, sofern es die Bedürfnisse der Reisenden erforderlich machen. Der Spar am Flughafen sei allerdings nicht nur für Reisende zugänglich, sondern frei für alle – und werde, wie persönliche Recherchen von Richard Lugner ergeben haben, hauptsächlich von Bewohnern aus der Umgebung und Flughafen-Angestellten frequentiert, wird argumentiert. Damit werde gegen das Sonntagöffnungsverbot verstoßen, meinen Lugner und sein Anwalt.
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