Frauenvorsitzende Prammer und Bundesfrauengeschäftsführerin Stadlbauer fordern einen erweiterten Rechtsanspruch auf Elternteilzeit sowie die Möglichkeit für Eltern, die Arbeitszeiten flexibel einzuteilen.
Derzeit haben Eltern Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn sie in Betrieben mit 21 oder mehr Mitarbeitern drei Jahre ohne Unterbrechung beschäftigt sind. Nur 33 Prozent der berufstätigen Frauen (gegenüber 50 Prozent der Männer) könnten demgemäß das Angebot wahrnehmen, “denn gerade Klein- und Mittelunternehmen beschäftigen viele Frauen”, so Stadlbauer. Die SPÖ-Frauen fordern einen Rechtsanspruch “für alle Eltern gleichermaßen”. Bei Widerstand seitens des Arbeitgebers sollten Betroffene schon vor dem Ende eines allfälligen Gerichtsverfahrens – die Ultima Ratio zur Durchsetzung des Anspruchs – ihr Teilzeitrecht in Anspruch nehmen dürfen.
Teilzeit müsse zudem nicht unbedingt massive Stundenreduktion bedeuten, betonte Prammer: “Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass es auch um Einkommen geht.” Weniger Arbeitszeit heißt weniger Verdienst, womit sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen weiter öffne. Besser 30 Stunden flexibel arbeiten als 20 Stunden in einem starren Schema, das ohnehin an den Bedürfnissen der Familien – oder an den Öffnungszeiten von Kindergärten – vorbeigeht, wäre hier das Motto. Das Recht, die “Lage” der Arbeitszeit zu verändern, nähmen indes nur rund vier Prozent in Anspruch – nur ein Grund, warum die SPÖ mangelhafte Information der Beschäftigten moniert. Aufrecht bleibt auch die Forderung der SPÖ-Frauen nach einem Wegfall der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld, wenn die Arbeitszeit auf 25 Wochenstunden verkürzt wird.
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