Zwischen 5. und 15. Juli 2025 ist die Sommerübertrittszeit im österreichischen Fußball geöffnet. Der Vorarlberger Fußballverband informiert über Fristen, Formvorschriften und notwendige Unterlagen.
Sommerübertrittszeit 2025: Zentrale Fristen und Abläufe
Das Transferfenster im österreichischen Amateurfußball beginnt am 5. Juli 2025 um 00:00 Uhr und endet am 15. Juli 2025 um 23:59 Uhr. Alle Transfers müssen über das Online-Meldewesen abgewickelt und rechtzeitig an den Landesverband übermittelt werden. Eine Bearbeitung in Papierform, per Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Auch die bloße Statusanzeige „vorerfasst“ oder „Freigabe erteilt“ ist nicht ausreichend.
Wichtige Fristen im Überblick:
- 01.06.–20.06.2025: Zwangserwerb gemäß § 9 für Amateure ohne Freigabeverfahren
- 05.07.–10.07.2025: Abmeldungen möglich
- 05.07.–15.07.2025: Nationale Vereinswechsel mit Freigabeverfahren
- 05.07.–15.07.2025: Internationale Vereinswechsel
Nachwuchsspieler: Besondere Regelungen
Spieler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich noch bis 31. August 2025 für einen neuen Verein anmelden. Dies erfordert eine Freigabe des bisherigen Vereins gemäß Meldecode B.
Für Spieler ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene: Ein Wechsel ist ausschließlich während der Hauptübertrittszeit möglich. Ausnahmebewilligungen können bis 31. März 2026 vom Kontrollausschuss des Landesverbands erteilt werden, sofern wichtige Gründe vorliegen.
Formvorgaben und Unterlagen bei Vereinswechsel
Für jeden Übertritt sind bestimmte Dokumente notwendig:
- Anmeldeschein mit Unterschriften (bei Minderjährigen auch des Erziehungsberechtigten)
- Lichtbildausweis (ab 12 Jahren)
- Passfoto
Bei einem Zwangserwerb (nur 1.–20. Juni möglich) muss zusätzlich ein Zahlungsnachweis der Entschädigung erbracht werden. Diese wird gemäß § 10 des ÖFB-Regulativs berechnet. Spieler ab dem 28. Lebensjahr können in diesem Zeitraum sogar kostenlos übernommen werden.
Internationale Transfers und FIFA-TMS
Alle internationalen Transfers ab U11 müssen über das FIFA-Transfer-System (TMS) abgewickelt werden. Für diese Vorgänge gilt:
- Antwortfrist im TMS beträgt 7 Tage
- Nach Ablauf der Frist erteilt die FIFA eine provisorische Freigabe
- Nachwuchsspieler benötigen zusätzliche Nachweise (z. B. Obsorgebescheid bei Nicht-Elternschaft)
- U10-Spieler sind von TMS ausgenommen
Neuanmeldungen jederzeit möglich
Neuanmeldungen können ganzjährig durchgeführt werden – unterschieden wird zwischen nationalen und internationalen Neuanmeldungen. Bei internationalen Anmeldungen sind unter anderem Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweise erforderlich.
Abmeldung und Wartezeit
Eine Abmeldung vom Verein ist nur vom 5. bis 10. Juli 2025 möglich. Sie muss schriftlich, eigenhändig unterschrieben und eingeschrieben verschickt werden. Bei Spielern unter 18 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig.
Nach erfolgter Abmeldung darf ein Vereinswechsel ab der Sommerübertrittszeit des Folgejahres erfolgen. Alternativ kann in der darauffolgenden Winterübertrittszeit ein Wechsel gegen Zahlung von 50 % der vorgesehenen Entschädigung vollzogen werden.
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
- Transferfenster: 05.–15.07.2025
- Zwangserwerb: Nur 01.–20.06.2025
- Abmeldungen: 05.–10.07.2025
- Nachwuchsspieler unter 15 Jahren: Wechsel bis 31.08.2025 möglich
- Internationale Transfers: Über FIFA TMS mit 7-Tage-Frist
- Neuanmeldungen: Jederzeit möglich, unterschiedliche Dokumente erforderlich
- Ein Vereinswechsel pro Transferperiode erlaubt
Weitere Details können im offiziellen ÖFB-Regulativ nachgelesen werden:
ÖFB-Regulativ ab 1.5.2025 (PDF)
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