(Neue/Seff Dünser)
Nach dem Beweisverfahren beantragte sogar Staatsanwalt Markus Fußenegger in seinem Schlussplädoyer im Zweifel einen Freispruch. Der öffentliche Ankläger ging von einer nicht ernst gemeinten, milieubedingten Unmutsäußerung unter Alkoholeinfluss aus.
Angeklagt wegen gefährlicher Drohung, wurde der von Martin Kloser verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil, mit dem der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einverstanden war, ist rechtskräftig.
Dem mit drei einschlägigen Vorstrafen belasteten Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe einen Tag vor dem Heiligen Abend in einem Café in Bregenz zu seinem Bruder gesagt, er werde ihn totschlagen. Unterstrichen haben soll der 67-Jährige seine verbale Drohung mit einem quer über seinen Hals gezogenen Finger.
Aber für Strafrichterin Claudia Hagen ließ sich der genaue Wortlaut dessen, was der Angeklagte in dem Lokal zu seinem 52-jährigen Bruder gesagt hatte, nicht feststellen. Zudem sei unklar, ob es tatsächlich zur Halsabschneider-Geste gekommen sei.
Frohe Weihnachten. Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er habe seinem Bruder frohe Weihnachten gewünscht. Weil sein Bruder darauf nicht reagiert habe, habe er zu ihm gesagt, er hätte ihn schon in der Vergangenheit schlagen sollen. Mit seinem Finger an seinem Hals habe er lediglich darauf angespielt, dass sein Bruder damals eine Halskrause getragen habe. Sein Bruder belaste ihn falsch, weil er ihn ins Gefängnis bringen wolle.
Der arbeitslose 52-Jährige sagte vor Gericht, sein angeklagter Bruder habe etwas in Richtung totschlagen oder auflegen zu ihm gesagt. Eine Kellnerin des Lokals will als Zeugin gehört haben, dass der Beschuldigte damit gedroht habe, seinen Bruder zu erschlagen.
Richterin Hagen erteilte am Schluss der Gerichtsverhandlung den beiden zerstrittenen Brüdern den Rat, einander aus dem Weg zu gehen.
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