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"Softair Waffe für Kleinkinder ab drei Jahren"

Diese täuschend echt aussehende Pistole ist laut Verkäufer für Kinder ab drei Jahren bestimmt.
Diese täuschend echt aussehende Pistole ist laut Verkäufer für Kinder ab drei Jahren bestimmt. ©Screenshot Amazon
Was beim ersten Lesen nach dem US-amerikanischem Verständnis für Waffen und den Umgang mit selbigen klingt, liest sich genau so auf der deutschen Seite des Internet-Versandriesen Amazon.

Über Amazon.de verkauft der ebenfalls in Deutschland ansässige Versandhandel “NICK AND BEN DEUTSCHLAND” eine täuschend echt wirkende Softair-Pistole für Kleinkinder. Die Artikelbeschreibung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Produkt für “Kleinkinder ab 3 Jahren” bestimmt ist. Die einzige User-Berwertung zur 5,99 Euro teuren Pistole bezieht sich auf die schlechte Qualität des Produktes: “…bereits am 2. Tag auseinandergebrochen.”

Der Verkäufer bietet die Pistole als “völlig harmlos” und inklusive Magazin für 12 Schuss plus passender 6mm-Munition an. Zahlreiche Modelle an Gewehren und Pistolen die ebenfalls laut Beschreibung für Kinder ab drei Jahren bestimmt sind, finden sich in den dazugehörigen Produktempfehlungen.

Softair oder Airsoft

Softair-Waffen sehen echten Feuerwaffen oft täuschend ähnlich, und finden beim taktischen Geländespiel Airsoft Verwendung. Die Waffen können Rundkugeln verschiedener Materialien mit Hilfe von Druckluft verschießen. Ausführlich auf Wikipedia nachzulesen.

Rechtliche Regelung

In Deutschland dürfen Airsoft-Waffen, die echten Feuerwaffen täuschend ähnlich sehen, sogennante Anscheinswaffen, nicht offen getragen, und auch nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Weiters dürfen Minderjährige solche Waffen nur besitzen, wenn diese weder vollautomatisch funktioniert, noch deren Geschosse beim Abfeuern eine bestimmte Bewegungsenergie (0,5 Joule) überschreiten.

In Österreich sind Softairwaffen so genannte “schusswaffenähnliche Produkte”. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist auf Bundesebene verboten, außerdem regeln in den meisten Bundesländern die Jugendschutzgesetze Besitz und Erwerb von Softairwaffen als “jugendgefährdende Gegenstände”.

(VOL.AT)

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