Sockel, Anreiz, Bonus, Rente: Die Vorstandsgehälter bei VW

“Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein”, heißt es im Geschäftsbericht 2014.
Die Höhe der Bezahlung wird jedes Jahr neu berechnet und hängt von vielen Faktoren ab. Kriterien sind etwa die persönlichen Aufgaben, die persönliche Leistung, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Letztlich bestehen die Gehälter aus vier Komponenten:
Fixer Sockel
In den Grundbetrag fließen Vergütungen für die Übernahme von weiteren Ämtern im Konzern, Sachzuwendungen und andere Leistungen wie Dienstwagen ein. Der feste Sockel ist im Verhältnis zu den variablen Gehaltsbestandteilen gering und vertraglich fixiert.
Langfristiger Anreiz
Der Long Term Incentive (LTI) liegt meist über dem Grundgehalt und ist erfolgsabhängig. Bezogen auf die vier Vorjahre fließen die Absatz- sowie Renditeentwicklung und die Zufriedenheit von Kunden sowie Mitarbeitern in die Berechnung ein. Der Aufsichtsrat legt die Höhe des LTI-Zielbetrags jedes Jahr neu fest. Wenn die tatsächlichen Werte höher ausfallen als zuvor angenommen, können sich Nachzahlungen ergeben.
Boni
Die zweite variable Kategorie sind die eigentlichen Bonuszahlungen. “Der Bonus honoriert eine positive Geschäftsentwicklung des Volkswagen-Konzerns”, heißt es im Geschäftsbericht. Maßgeblich ist hier das operative Ergebnis der vorigen zwei Jahre. Boni fließen nur, wenn VW mindestens einen Betriebsgewinn von 5 Mrd. Euro verbucht.
Ruhegehalt
Die Altersbezüge richten sich prozentual nach der Grundvergütung und wachsen mit der Dauer der Firmenzugehörigkeit. Allen Vorständen steht im Fall einer regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt inklusive Hinterbliebenen-Versorgung sowie für die Dauer des Ruhegehaltes die weitere Nutzung von Dienstwagen zu. Die Leistungen werden mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ausgezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.
(APA)