Die Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft ist gleichzeitig eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung. Für Kurzarbeit werden Mittel von bis zu 400 Millionen Euro bereitgestellt.
Um die Abwicklung der Kurzarbeit für die Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten, können im Unternehmen unterschriebene Kurzarbeitsvereinbarungen direkt an die Wirtschaftskammer Vorarlberg (kurzarbeit@wkv.at) geschickt werden.
Die Kurzarbeitsvereinbarungen werden von der Wirtschaftskammer direkt an die zuständige Gewerkschaft zur Unterfertigung und von dort an das Arbeitsmarktservice weitergeleitet.
Infos und Kontakt
Alles Infos zur Corona-Kurzarbeit sind auf der Website der Wirtschaftskammer ersichtlich.
Haben Sie Fragen zur Kurzarbeit? - die Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind für Fragen wie folgt zu erreichen:
- T: 05522-305/320 - 324
- E: arbeitsrecht@wkv.at
(red)
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