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So geht der Steuerausgleich: Einfache step-by-step Erklärung für FinanzOnline

Aus Angst vor Fehlern drücken sich viele Leute vor dem Steuerausgleich. Damit mit der Erklärung nichts mehr schief gehen kann und sich jeder sein rechtmäßig zustehendes Geld zurückholen kann, erklärt VIENNA.at Schritt für Schritt, wie die Formulare in FinanzOnline auszufüllen sind.
Alle Infos zum automatischen Steuerausgleich

Die genauen Erklärungen zu jedem Steuerausgleichs-Formular in FinanzOnline (für manche Links in den Erklärungen müssen Sie in FinanzOnline eingeloggt sein, um sie sehen zu können!):

Zugangsdaten

Die Zugangskennung muss unter dem Punkt Online-Erstanmeldung auf der Startseite von FinanzOnline beantragt werden. Nach Abschicken des ausgefüllten Formulars wird per Post ein RSA-Brief zugesandt, der die Zugangsdaten zum Login beinhaltet. Wenn man sich bereits zuvor einmal angemeldet hat, die Zugangskennung aber unauffindbar ist, muss diese erneut beantragt und wieder auf einen RSA-Brief gewartet werden.

Auswahl der Steuererklärung

In der oberen grauen Leiste wird unter “Eingaben” das Feld “Erklärungen” ausgewählt. Nach Auswahl der Art der Erklärung (hier wird die modulare Erklärung beschrieben) und dem Jahr, für das man die Erklärung abgeben möchte, kann mit der Eingabe der Daten begonnen werden.

Persönliche Daten

Zunächst werden via Klick auf den Button “Anzeigen” die persönlichen Daten kontrolliert. Sollte hier etwas zu ändern sein, kann das wiederum über die graue obere Leiste vorgenommen werden: “Eingaben” -> “Anträge” -> “Grunddaten”.

Allgemeine Daten

1. auszufüllendes Feld: “Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen” -> Geben Sie die Anzahl Ihrer Arbeitgeber bzw. der pensionsauszahlenden Stellen an.

2. auszufüllendes Feld: “Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen” -> Es gibt Arbeiten für internationale Organisationen, für die keine Lohnsteuer abgezogen wird, beispielsweise wenn als Diplomat bei der UNO gearbeitet wird. Sollte solch ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegen, ist das Feld frei zu lassen.

3. + 4. auszufüllendes Feld: “Alleinverdienerabsetzbetrag” und “Alleinerzieherabsetzbetrag” -> Bei geringen Einkünften kann unter bestimmten Voraussetzungen ein solcher Absetzbetrag beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür lesen Sie hier.

5. auszufüllendes Feld: “Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wurde” -> Anzahl der Kinder eingeben, für die Sie oder Ihr Partner für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben.

6. auszufüllendes Feld: “Höhe der Einkünfte vom Ehepartner/des eingetragenen Partners” -> Wenn kein Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt wurde und die jährlichen Einkünfte des Partners unter 6.000 Euro betragen, ist hier das Häkchen zu setzen.

7. auszufüllendes Feld: “Ich beanspruche den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag” -> Die detaillierten Voraussetzungen dafür können hier nachgelesen werden.

8. + 9. auszufüllendes Feld: “Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag für das folgende Jahr” und “erkläre…” -> Hier kann nachgelesen werden, ob Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag besteht.

10. + 11. auszufüllendes Feld: “Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid” / “Ich beantrage einen niedrigeren Freibetragsbescheid in Höhe von jährlich” ->  Worum es beim Freibetragsbescheid geht und worauf geachtet werden muss, wird hier erklärt.

Sonderausgaben

1. auszufüllendes Feld: “Ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag” -> Voraussetzung zur Beantragung sind mindestens drei Kinder.

2. bis 9. auszufüllendes Feld: Geben Sie die Summe der Sonderausgaben in das jeweilige Feld ein. Details dazu finden Sie hier.

Werbungskosten, Pendlereuro

Sofern nicht schon vom Arbeitgeber berücksichtigt, kann bei regelmäßigem Pendeln zur Arbeitsstätte eine Pendlerpauschale beantragt werden.

1. + 2. auszufüllendes Feld: “Pendlerpauschale” + “Pendlereuro” -> Dieses Tool macht das Ausrechnen der Pendlerpauschale ganz einfach.

3. auszufüllendes Feld: “Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit” -> Geben Sie Ihren Beruf an – Angestellter oder Arbeiter reicht hier nicht aus.

4. bis 12. auszufüllendes Feld: Lesen Sie hier nach, ob ihre Ausgaben als “Werbekosten” gelten.

13. bis 18. auszufüllendes Feld: Einige Berufsgruppen können auch ohne Nachweis von tatsächlichen Aufwendungen pauschalierte Werbekosten geltend machen. Ob dies auf Sie zutrifft, kann hier nachgelesen werden.

Außergewöhnliche Belastungen

1. bis 5. auszufüllendes Feld: Tragen Sie ihre außergewöhnlichen Belastungen in das entsprechende Feld ein. Hier können Sie nachlesen, falls es Zweifel an der Zugehörigkeit von außergewöhnlichen Belastungen gibt.

Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung

Dieses Formular ist nur von Menschen auszufüllen, die eine Behinderung haben bzw. für deren Partner.

1. auszufüllendes Feld: “Nummer des Behindertenpasses” -> Sofern bekannt, ist hier die Nummer des Behindertenpasses anzugeben. Welche Pässe und Bescheide gelten und wie man dazu kommt, lesen Sie hier.

2. bis 5. auszufüllendes Feld: Hier wird der pauschale Freibetrag für Behinderung bzw. Diätverpflegung beantragt, sofern gewünscht.

6. auszufüllendes Feld: “Geldleistungen” -> Wird Geld bezogen für Pflegezwecke bzw. eine Blindenbeihilfe, ist einzutragen, von welchem bis zu welchem Monat dies passiert ist.

7. bis 8. auszufüllendes Feld: “Pauschaler Freibetrag” -> Der Unterschied zwischen den beiden Feldern ist die Voraussetzung eines Nachweises der Körperbehinderung bei Feld 8. Weitere Details dazu gibt es hier.

9. auszufüllendes Feld: “Taxikosten”: -> Kosten für Taxifahrten können bis zu 153 Euro monatlich zurück erstattet werden. Ganz wichtig ist hier das Aufheben der Rechnung.

10. auszufüllendes Feld: “Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel” -> Welche Kosten hier geltend gemacht werden können, können Sie hier nachlesen.

11. auszufüllendes Feld: “Geltend machen tatsächlicher Kosten” -> Hier darf nur eingetragen werden, wenn das Feld “Grad der Behinderung” frei gelassen wurde. Es können Kosten für das Alters- oder Pflegeheim oder für häusliche Betreuung geltend gemacht werden.

12. auszufüllendes Feld: “Politische Verfolgung” -> Gibt es einen Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung ist hier ein Häkchen zu setzen.

Kinder (L1k)

1. bis 5. auszufüllendes Feld: Hier sind die Daten des Kindes anzugeben, nicht die Daten zur eigenen Person. Wenn es mehrere Kinder gibt, nicht ungeduldig werden, am Ende des Formular kann ein weiteres Kind erfasst werden.

6. bis 8. auszufüllendes Feld: Der Kinderfreibetrag soll Familien steuerlich entlasten. Ob Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben, lesen Sie hier.

9. auszufüllendes Feld: “Unterhaltsabsetzbetrag” -> Hier ist einzutragen von welchem Monat bis zu welchem Monat man Unterhaltszahlungen geleistet hat.

10. + 11. auszufüllendes Feld: Befindet sich das Kind, für das Unterhaltszahlungen geleistet wird, ständig außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, sind diese Felder auszufüllen. Zunächst der Gesamtbetrag des Jahres und anschließend der Zeitraum.

12. bis 14. auszufüllendes Feld: “Ausgaben für Kinderbetreuung” -> Unter diesen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf ein Absetzen der Kosten für die Kinderbetreuung.

15. bis 17. auszufüllendes Feld: Findet die Berufsausbildung des Kindes auswärts statt, können Sie die Voraussetzungen für eine Pauschale hier nachlesen.

18. bis 28. auszufüllendes Feld: Besteht eine Behinderung des Kindes, sind hier erneut die Informationen einzugeben, die bereits aus dem Formular “Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung” bekannt sind. Eine Erklärung dazu finden Sie weiter oben.

Nach dem Ausfüllen haben Sie die Optionen die Daten eines weiteren Kindes zu erfassen oder die eingegebenen Daten des Kindes zu löschen.

International (L1i)

1. auszufüllendes Feld: Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn von a) bis f) etwas für Sie zutrifft.

2. auszufüllendes Feld: “Grenzgänger” -> Grenzgänger sind jene, die ihre Arbeit im Ausland verrichten, aber in Österreich wohnen.

3. bis 6. auszufüllendes Feld: Trifft eine der Informationen auf Sie zu und sind Sie nichtselbstständiger Arbeitnehmen, ist das entsprechende Häkchen zu setzen.

7. auszufüllendes Feld: “Doppelbesteuerungsabkommen” -> Ein Liste der Länder mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, finden Sie hier.

8. bis 12. auszufüllendes Feld: Hier ist ein Häkchen zu setzen, wenn die Information auf Sie zutrifft und Sie im Ausland wohnen.

13. auszufüllendes Feld: “Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ohne Sonderzahlungen” -> Einkünfte, die einem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind später anzugeben. Was ein Progressionsvorbehalt ist, lesen Sie hier.

14. auszufüllendes Feld: Setzen Sie ein Häkchen, wenn die von Ihnen zuvor ausgefüllte Zahl im 13. Feld ausschließlich Pensionsauszüge beinhaltet.

15. auszufüllendes Feld: “Steuern” -> Hier ist der Betrag der anrechenbaren ausländischen Steuer für Einkünfte ohne Sonderzahlungen einzugeben.

16. auszufüllendes Feld: “Lohnausweise/Lohnbescheinigungen” -> Achten Sie hier darauf, die Anzahl der Lohnausweise/Lohnbescheinigungen (L17) anzugeben und nicht den Betrag.

17. auszufüllendes Feld: “Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die ein Lohnzettel (Art 24) übermittelt wurde: Das Land” – Wählen Sie aus einem Drop-Down-Menü.

18. auszufüllendes Feld: “Werbungskosten” -> Diese Art der Kosten sind uns bereits zuvor untergekommen. Hier nochmals der Link zum Nachlesen, was darunter zu verstehen ist.

19. auszufüllendes Feld: “Steuern” -> Hier gilt das selbe Prinzip, wie zuvor bei Feld 15.

20. bis 22. auszufüllendes Feld: Steht Ihnen zur Verfügung, falls Sie z.B. weitere Einkünfte aus einem anderen Land anzugeben haben.

23. auszufüllendes Feld: “Auslandssteuerentlastung” -> Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn dies gesetzlich nicht möglich ist.

24. bis 26. auszufüllendes Feld: “Bereits erhalten oder beantragt” -> Hier ist das entsprechende Häkchen zu setzen, sowie der Betrag im letzten Feld auszufüllen.

27. auszufüllendes Feld: “Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt” -> Hier sind nun die Einkünfte anzugeben, die einem Progressionvorbehalt unterliegen. Achtung, Werbungskosten sind anzuziehen.

28. auszufüllendes Feld: “Werbungskosten” -> Hier werden die im Feld 27 abgezogenen Werbungskosten nun separat angeben. Lesen Sie hier welche Ausgaben als Werbekosten zu sehen sind.

29. auszufüllendes Feld: “Ausländische Pensionsbezüge” -> Geben Sie hier den Betrag auf zwei Kommastellen genau an.

30. und 31. auszufüllendes Feld: “Antragsveranlagung” -> Für alle Nicht-Juristen gibt es Gesetze auch online anzurufen. Am besten mit Strg (bzw. Cmd) + F nach § 99 und § 102 hier suchen.

32. auszufüllendes Feld: “Wohnsitz” -> Wurde in dem Jahr, für das die Erklärung gemacht wird, nicht in Österreich gewohnt, dann ist hier ein Häkchen zu setzen.

33. bis 37. auszufüllendes Feld -> Lesen Sie hier, was unter einem Ansässigkeitsstaat zu verstehen ist und nutzen Sie wieder diesen Link um mehr über § 1 Abs. 4 herauszufinden.

Lohnzettel

Hier können Sie sich die Lohnzettel des Jahres anzeigen lassen. Obwohl die Steuererklärung auf FinanzOnline theoretisch schon am 8. Jänner gemacht werden kann, haben die Firmen bis Ende Februar Zeit um die Lohnzettel zu überstellen. Wundern Sie sich also nicht, falls hier noch nichts angezeigt wird.

Datenkorb (Gesamtübersicht der eingegebenen Daten)

Nutzen Sie den Datenkorb, um sich alle eingegebenen Informationen anzeigen zu lassen und sie noch einmal zu überprüfen.

Daten speichern

Sie müssen die Erklärung nicht in einem Mal zu Ende bringen. Geht Ihnen die Zeit aus, einfach auf “Daten speichern” klicken und beim nächsten Mal dort weiter machen, wo Sie aufgehört haben.

Vorberechnung

Haben Sie noch nicht alle Daten beisammen, sind aber trotzdem schon neugierig auf das Ergebnis? Die “Vorberechnung” ist unverbindlich und lässt Sie in das Ergebnis hineinschnuppern.

Erklärung prüfen und senden

Wenn Sie alle eingegebenen Informationen überprüft haben, kann das Formular zur Bearbeitung durch die Finanzverwaltung abgeschickt werden. Geschafft!

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