Alle vier Jahre dürfen die wahlberechtigen Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Mit insgesamt zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) auf dem Stimmzettel entscheiden sie, welche Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Der Bundestag ist das deutsche Parlament, das heißt die Volksvertretung.
Zweitstimme
Die Zweitstimme ist trotz ihres Namens die Wichtigere bei der Wahl. Mit dieser wählt der Wähler die Landesliste einer Partei, das heißt er wählt keinen einzelnen Kandidaten. Auf diesen Listen stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen. Diese Reihenfolge wird von den Parteien selbst festgelegt.
Briefwahl
Die Bürger können auch per Briefwahl wählen. Die Briefwahl-Unterlagen müssen extra beantragt werden, schriftlich, online oder persönlich im zuständigen Bezirksamt. Der ausgefüllte Wahlschein muss dann am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle sein.
Aktives Wahlrecht
Wählen darf in Deutschland wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen deutschen Pass hat.
Jungwähler
Rund drei Millionen junge Deutsche dürfen dieses Jahr erstmals den Bundestag wählen.
Konstituierende Sitzung
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