Bei der Kontrolle konnte der Slowene keinen Reisepass und nur einen alten ungültigen jugoslawischen Führerschein vorweisen. Er musste das Auto stehenlassen und zu Fuß die Heimreise antreten.
Eine Überprüfung der Identität des Mannes bei den slowenischen Behörden ergab, dass dem 32-Jährigen bereits vor einem Jahr der Führerschein abgenommen und über ihn ein Lenkverbot verhängt worden war. Die erste Rechtfertigung, dass er bei einem steirischen Frächter als Kraftfahrer beschäftigt sei und soeben von einer Firmenfeier käme, stellte sich als unrichtig heraus.
Danach gab der Slowene an, dass er irgendwo einige Gläschen Schnaps konsumiert hätte. Der ungültige Führerschein wurde beschlagnahmt, der 32-Jährige musste wegen Lenkens eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand eine Sicherheitsleistung bezahlen. Das Auto wurde sichergestellt, der Mann musste auf Schusters Rappen nach Hause.
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