Von Seff Dünser/NEUE
"Ich hoffe, dass die Aufschrift auf dem Pullover des Zweitangeklagten nun tatsächlich zutreffen wird“, sagte Staatsanwalt Manfred Melchhammer in seinem Schlussplädoyer. „Change Mentality“, ändere deine Geisteshaltung, deine Einstellung, war auf dem Kapuzenpullover des Untersuchungshäftlings aufgedruckt. Der 34-jährige Zweitangeklagte versprach, er werde keine Straftat mehr begehen.
Unbescholten und geständig
Der unbescholtene und geständige Bosnier wurde am Landesgericht Feldkirch wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahls in ein Firmengebäude im Unterland zu einer teilbedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil einen Monat.
Weil er beim Einbruch nur der Aufpasser war, fiel für den geständigen und unbescholtenen Erstangeklagten aus Bosnien die Gefängnisstrafe mit sieben Haftmonaten, davon ein Monat unbedingt, ein wenig niedriger aus. Beide Urteile sind rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Kriminaltouristen
Die beiden gleichaltrigen Kriminaltouristen aus Bosnien haben ihre Freiheitsstrafen bereits in der Untersuchungshaft im Feldkircher Gefängnis verbüßt und wurden daher sofort nach der Gerichtsverhandlung auf freien Fuß gesetzt. Sie weinten Freudentränen, als Richterin Sonja Nachbaur die Enthaftungsformulare unterschrieb.
Das österreichische Kind des Zweitangeklagten hat in den Armen seiner Mutter vor dem Gerichtssaal auf seinen Vater gewartet. Der Zweitangeklagte, der in Bosnien lebt, hat auch noch je ein Kind in Kroatien und Frankreich. Wegen Geldproblemen habe er den Firmeneinbruch verübt, sagte der 34-Jährige. Er habe sich dazu beim Frühstück entschlossen. Sein kleiner österreichischer Sohn habe einen Pudding gegessen und noch Appetit auf einen zweiten gehabt. Im Kühlschrank sei aber kein Pudding mehr gewesen. Deshalb habe er sich illegal Geld besorgen wollen – was allerdings misslang.
(Red.)
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