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Sölden-Unglück: 7 Monate bedingte Haft

Innsbruck - Knapp zwei Jahre nach dem Hubschrauberunglück in Sölden im Tiroler Ötztal ist der Pilot am Mittwoch am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) rechtskräftig verurteilt worden. Pilot fühlt sich unschuldig

Der 37-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Sechs Kinder aus dem Schwarzwald in Baden-Württemberg im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren und drei Erwachsene aus Bayern – eine Skilehrerin und ein Skilehrer aus Mittenwald sowie ein Skibetreuer vom Skiclub in Gilching bei München – hatten bei dem Unfall ihr Leben verloren. Neun weitere Deutsche waren zum Teil schwer verletzt worden.

„Dass ein Ereignis relativ unwahrscheinlich ist, kann ein fahrlässiges Verhalten und die Fehleinschätzung einer Situation nicht entschuldigen“, erklärte der vorsitzende Richter des Berufungssenates, Ulrich Paumgartten, bei der Urteilsverkündung. Der Pilot müsse jene Flugroute wählen, die möglichst wenig Risiko mit sich bringe. Die Möglichkeit, dass eine Außenlast verloren gehe oder in einer Notsituation abgeworfen werden müsse, bezeichnete er als vorhersehbar. „Die Alternativrouten waren vielleicht nicht viel besser als die gewählte, aber gerade bei dieser wäre es am einfachsten gewesen, das Risiko zu minimieren“, betonte der Richter. Der Pilot hätte deponieren müssen, dass die Gefahr zu groß sei und die Seilbahn während der Flüge nicht in Betrieb sein dürfe.

„So tragisch diese Geschichte ist, sie hat dem Vernehmen nach zu einem Umdenken geführt“, merkte Paumgartten an. Überflüge von in Betrieb befindlichen Seilbahnen würden nicht mehr genehmigt.

Für Oberstaatsanwalt Gottfried Klotz lag eine objektive Sorgfaltswidrigkeit vor. „An einem Schuldspruch führt kein Weg vorbei. Man kann die Vorschriften nicht wegreden“, machte er deutlich. Verteidiger Albert Heiss setzte dem entgegen: „Der Unfall muss als schicksalhaft angesehen werden.“ Die Voraussehbarkeit der Gefahr könne dem Piloten nicht angelastet werden.

Der bisher unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil äußerlich gelassen auf. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass er sich nach wie vor unschuldig fühle. Er sei auch wieder als Pilot tätig. Die in geringer Zahl angereisten Angehörigen der Opfer zeigten sich nach der 90-minütigen Verhandlung über den Schuldspruch erleichtert. „Einerseits ist das Strafausmaß zu niedrig, aber ich bin froh, dass er nicht freigesprochen wurde“, sagte eine Deutsche. Eine andere meinte, dass neben dem Piloten auch die Ötztaler Gletscherbahnen und das Bauunternehmen auf die Anklagebank gehört hätten.

Der Tiroler war im Juni vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er hatte daraufhin volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld, Strafe und privatrechtlicher Ansprüche angemeldet.

Der Pilot hatte laut Strafantrag am 5. September 2005 bei einem Transportflug mit einem Hubschrauber der Marke SA315B LAMA am Rettenbachferner entgegen der Verordnung des so genannten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des Betriebshandbuches der betroffenen Helikopterfirma die in Betrieb befindliche Seilbahnanlage – die Sektion I der „Schwarze-Schneid-Bahn“, in der sich insgesamt 36 Menschen in Gondeln befanden – überflogen. Durch eine Fehlfunktion der Auslösevorrichtung verlor er die von ihm am Lasthaken transportierte Außenlast. Der rund 700 Kilo schwere mit Beton gefüllte Metallkübel fiel auf das Tragseil. Eine mit fünf Fahrgästen besetzte Gondel stürzte aus rund zehn Metern Höhe in die Tiefe. Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sieben Skifahrer hinausgeschleudert. Mehrere Zivilprozesse sind am Landesgericht in dem Fall noch anhängig.

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