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Skylink soll nicht rechtswidrig bilanziert haben

Skandal-Terminal Skylink/Check In 3 soll nicht rechtswidirg bilanziert haben
Skandal-Terminal Skylink/Check In 3 soll nicht rechtswidirg bilanziert haben ©APA
Skandal und kein Ende - die 13 Jahre lange Saga um Skylink/Check In 3 bekommt eine neue Facette. Ein Gerichtsgutachter sieht nämlich keine Anzeichen für eine Bilanzfälschung.
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Von der Flughafen Wien AG gab es dazu Freitagabend unter Hinweis auf laufende Verfahren kein Statement. Das schreibt die “Wiener Zeitung” (Samstagausgabe) unter Berufung auf das 550 Seiten starke Gutachten des Sachverständigen.

Im Zuge des Skandals um den Terminalbau Skylink (heute “Check-in 3” genannt) am Flughafen Wien Schwechat wurde die Buchhaltung des Flughafens gefilzt. Der Sachverständige habe Bilanzen durchforstet, E-Mail-Verkehr und Vernehmungsprotokolle gesichtet – und er habe Auffälliges, aber keine Malversationen gefunden, heißt es in der Zeitung.

Verfahren gegen Skylink-Chefs

Geyer wurde im Ermittlungsverfahren (Aktenzahl 7 St 173/09k) gegen die früheren Flughafen-Vorstände Gerhard Schmid, Christian Domany und Herbert Kaufmann sowie gegen den Ex-Aufsichtsrat Johannes Coreth wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Bilanzfälschung beauftragt, die Bilanzen der Flughafen Wien AG zu durchleuchten. Namentlich darauf, “welche Auswirkungen die Umbuchungen betreffend Anlagen im Bau im Zusammenhang mit der Terminalerweiterung ‘P-3770 Skylink’ samt Schnittstellenprojekten haben, insbesondere ob sie eine unrichtige Darstellung der Jahresabschlüsse bewirkten.” Zugleich hatte er “zwecks Überprüfung der Bilanzkontinuität die Bauvorhaben ‘Pier West’ und ‘Skylink’ vergleichen”. Die Verdächtigen bestreiten alle Vorwürfe.

Geyers Urteil zur Bilanzierung: “Die Umbuchungen, die vom Anlagevermögen in den Aufwand erfolgten, welche vor allem auf Planungsschwierigkeiten und Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen waren, sind für uns plausibel, da vielmehr das Belassen von ‘Stranded Costs’ (verlorenen Kosten) und Instandhaltungen im Anlagevermögen zu einer fehlerhaften Darstellung geführt hätte, da dann ein höherer Wert des Anlagevermögens aufgewiesen worden wäre als tatsächlich vorhanden.” “Anzuführen ist jedoch, dass Umbuchungen teilweise eher verspätet durchgeführt worden sind.”

Umbuchungen wegen ‘Vorkommnissen’

Und weiter: Obwohl der Warenzugang, die Rechnungslegung und Prüfberichte in manchen Fällen bereits 2007 und 2008 erfolgt waren, “dürften die Umbuchungen mit der Umstrukturierung aufgrund von Schwierigkeiten, einer neuen Projektleitung 2009 und dem Aufrollen einiger Vorkommnisse verbunden gewesen sein”.

2009 hätten Umbuchungen von Gutachter- und Anwaltskosten (1,32 Mio. Euro), Schadensfällen (1,819 Mio. Euro) und “verlorenen Kosten” (3,272 Mio. Euro) stattgefunden. In letzterem Fall seien die angefallenen Planungskosten (Jänner bis Mai 2009) nur mit der Hälfte der tatsächlichen Kosten (6,545 Mio. Euro) umgebucht worden. “Die Höhe von 50 Prozent basiert rein auf Schätzung”, zitiert das Blatt den Gutachter Geyer. “Aus Sachverständigensicht kann die Höhe des Prozentsatzes nicht nachvollzogen werden.” Auch seien den vom “Skylink” auf andere Projekte umgebuchten Beträgen falsche Projekte und Unterprojekte zugeteilt worden.

Skylink bilanzierte nicht rechtswidrig

Generelles Fazit des Gutachters: “Bei der durchgeführten Analyse der Einzel- und Konzernabschlüsse wurden uns keine Verstöße gegen die Bilanzkontinuität ersichtlich.” “Weiters ist anzuführen, dass die 2009 in den Aufwand umgebuchten Beträge (8,4 Millionen Euro) im gesonderten Anhang der Jahresabschlüsse als Skylink-Aufwendungen dargestellt werden”, stellt der Experte zu der Causa fest.

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