Je länger der Konkurs gedauert hätte, desto größer wären sie, womit die Chance auf Befriedigung der Gläubiger weiter gesunken wäre. Gegen die Einstellung des Konkurses können unter anderem die Gläubiger innerhalb von 15 Tagen ab Veröffentlichung berufen.
Die Entscheidung sei rechtswidrig, kritisierte Rechtsanwalt Juraj Bizon, dessen Kanzlei in der Causa SkyEurope eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter wegen Betrugsverdacht im September 2009 erstattet hatte, gegenüber der slowakischen Online-Ausgabe der Tageszeigung “Sme”. Die Anwaltskanzlei hatte vor der Flugeinstellung SkyEurope-Tickets erworben.
SkyEurope wurde 2001 gegründet. Den jahrelangen Expansionskurs finanzierte die Billigairline stets über Kredite und schrieb niemals Gewinne. Seit Juni 2009 flog die Airline unter Gläubigerschutz. Nachdem der Wiener Flughafen und der Prager Flughafen die Abfertigung wegen nichtbezahlter Rechnungen eingestellten hatten, wurde am 9. September 2009 der Konkurs über die Airline eröffnet.
Zu diesem Zeitpunkt waren rund 280.000 verkaufte Tickets für geplante Flüge bis Februar 2010 im Umlauf, deren Besitzer auf ihren Forderungen sitzen bleiben dürften. Auch die rund 500 Mitarbeiter dürften um ihren ausstehenden Gehaltsforderungen umfallen.
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