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Skinhead-Aufmarsch zu Recht verboten

Das Verbot des Skinhead-Aufmarsches im Dezember 2002 in Bregenz war gerechtfertigt. Diese Entscheidung fällte jetzt der Verfassungsgerichtshof in Wien.

Gespannt wartete nicht nur die Bevölkerung in Vorarlberg auf die Entscheidung der Höchstrichter: Skinheads aus Österreich, Deutschland und der Schweiz wollten am 14. Dezember 2002 durch Bregenz marschieren. Zu der Massenveranstaltung hatte ein Versandhandel für Skinhead- und Neonaziutensilien aufgerufen. Der Aufmarsch wurde damals polizeilich untersagt. “Wir befürchten nationalsozialistische Wiederbetätigung”, begründete Sicherheitsdirektor Marent. Die Veranstalter legten Protest ein. Vergeblich. Die Befürchtung bestand zu Recht, so die Richter.

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