Der Antrag der Frau auf eine Einstweilige Verfügung, die ihrem Ex-Freund das Betreten der Wohnung verbieten hätte sollen, sei abgelehnt worden.
Wie berichtet, wurde der 33-jährige Verdächtige, der Cordula K. in der Nacht auf Montag 23 Stichwunden zugefügt haben soll, am 24. Juni von der Polizei aus der Wohnung gewiesen. Danach brachte die Kurier-Redaktionsassistentin am 27. Juni beim Bezirksgericht Innere Stadt den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten ein. Denn die polizeiliche Wegweisung gewährt höchstens 20 Tage Schutz, die Einstweilige Verfügung hätte das Betretungsverbot auf drei Monate verlängert. Das Gericht habe am 13. Juli zu Gunsten des späteren Mordverdächtigen entschieden. Er durfte die Wohnung wieder legal betreten.
Die Entscheidung ist nachvollziehbar, zitierte der Kurier Gerichtsvorsteherin Beatrix Engelmann. Cordula K. habe bei ihrer Befragung angegeben, dass er sie nur ein Mal am Arm zu packen versucht habe. Wir haben ihr noch am Freitag geraten, dass sie die Abweisung ihres Antrags anfechten soll, da wir sie als gefährdet erachteten, berichtete hingegen eine Sprecherin der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
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