Die Karlsruher Richter bestätigten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Entscheidung des Landgerichts Mannheim, wonach der Künstlervertrag zwischen den beiden wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Der Vertrag habe die künstlerische Freiheit Naidoos über Gebühr eingeengt. Ein Kündigungsrecht hatte Naidoo darin nicht.
Die Verfassungshüter nahmen die Klage der Plattenfirma Pelham GmbH nicht zur Entscheidung an und verwiesen darauf, dass die Firma sich nicht auf die Verletzung der Kunstfreiheit berufen könne. Das Recht der Kunstfreiheit ziele auf künstlerisches Schaffen, während die Vermittlung von Kunstwerken demgegenüber eine dienende Funktion habe. Dies gelte umso mehr, wenn der Vermittler wie im vorliegenden Fall ein kommerzielles Interesse gegen den Künstler durchsetzen will.
Naidoo hatte den Künstlervertrag im August 2000 nach dem Streit um Aufnahmen mit seiner Band Söhne Mannheims gekündigt. Hierauf klagte der Produzent und verlangte Auskunft über den Vertrieb zahlreicher Titel, die der Soulsänger selbstständig aufgenommen hatte. Naidoo reagierte mit einer Widerklage und verlangte von Pelham die Nachzahlung von Gagen in Höhe von 409.999 Euro. Die Gerichte hatten dann die Klage Pelhams zurückgewiesen und der Widerklage Naidoos stattgegeben.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.