Die Republik als Dienstgeber des Pädagogen habe zwar eingeräumt, dass dessen Vorgehen rechtswidrig war, sehe die Alleinschuld aber dennoch beim Schüler, der ihn entsprechend provoziert habe. Kommende Woche startet der Prozess in Linz, berichtete das ORF-Radio Oberösterreich am Freitag.
Eltern klagen im Namen des Jungen
Als der Taferlklassler seinen Eltern von den Übergriffen berichtete, hätten diese das zunächst nicht geglaubt, so Anwalt Kurt Lichtl, der den Schüler im Prozess gegen die Republik als Dienstgeber des Direktors vertritt, zum ORF. Als der Bub dann aber Schulangst entwickelte und zum Bettnässer wurde, seien sie aktiv geworden. Ein Disziplinarverfahren sei jedoch eingestellt worden, daher hätten die Eltern nun im Namen ihres Kindes Klage eingebracht.
“7-Jähriger selbst Schuld”
Laut Lichtl gibt der Diplompädagoge zwei Vorfälle – einen “Klaps” und ein festes Anpacken am Arm – sogar zu. Die Finanzprokuratur habe in einer Klagsbeantwortung auch eingeräumt, dass das Vorgehen des Direktors rechtswidrig gewesen sei, so der Anwalt. Laut dem Schreiben sei das Ganze jedoch ein “Arbeitsunfall” und den Buben treffe das Alleinverschulden an dem Vorfall, denn er habe das Verhalten des Direktors provoziert.
Bub wechselt die Schule
Lichtl hat auf Schmerzensgeld geklagt und verlangt für seinen Mandanten 3.500 Euro. Der Bub hat mittlerweile die Schule gewechselt. Seine psychischen Probleme seien seither verschwunden, heißt es in dem Bericht.
(APA)
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