Sieben Jahre Haft für Ex-Mister Germany

Die Richter sprachen den 44-Jährigen am Mittwochabend des versuchten Mordes schuldig. Sie sahen es als erwiesen an, dass er im August 2016 bei der Zwangsräumung seines Hauses in Sachsen-Anhalt auf einen Polizisten geschossen hatte.
Mister Germany sollte Haus räumen
Der selbsternannte Gründer des Ministaats “Ur” sollte sein Haus räumen, weil er Verbindlichkeiten für das Grundstück nicht bedient hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Montag für den bei dem damaligen Einsatz selbst schwer verletzten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert.
Die Verteidigung hielt es dagegen nicht für erwiesen, dass der Angeklagte geschossen hat. Sie forderten daher lediglich eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.
Ablehnung von staatlichen Institutionen
Der Beschuldigte wies die Vorwürfe stets zurück und machte in mehrstündigen, teils kruden Ausführungen vor Gericht seine Ablehnung von staatlichen Institutionen wiederholt deutlich. So sprach er stets vom “sogenannten Staatsanwalt” und “sogenannten Richtern”.
Der Angriff im August vor drei Jahren war der Beginn einer Serie von Gewaltattacken sogenannter Reichsbürger in Deutschland. Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten “Reichsbürger” erkennen die Bundesrepublik nicht an, entsprechend verweigern viele die Zahlung von Steuern oder Bußgeldern an den Staat.
(APA/ag.)