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Sieben Jahre Haft für versuchten Auftragsmord

Österreich - Zu sieben Jahren Haft ist am Montag jene 38-jährige Deutsche verurteilt worden, die versucht haben soll, einen Auftragsmörder für ihren Ehemann anzuheuern.

Der vermeintliche Mittelsmann verständigte jedoch die Polizei und die Frau wurde verhaftet. Die Angeklagte hatte sich vor einem Innsbrucker Schwurgericht damit gerechtfertigt, dass sie alles nur für ein Spiel gehalten habe. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen die Beschuldigte mit 7:1 Stimmen „der versuchten Bestimmung zum Mord“ schuldig. Für diese Tat gilt ein gesetzlicher Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren. Richter Karl-Heinz Nagele billigte der 38-Jährigen jedoch außerordentlich Strafmilderung zu und unterschritt beim Strafmaß die gesetzliche Mindeststrafe.

Verteidiger Gerhard Brandstätter hatte für den Fall einer Verurteilung seiner Mandantin für eine sehr milde Strafe plädiert, da sie nie den ernstlichen Vorsatz gehabt habe, ihren Ehemann tatsächlich umzubringen. Den ebenfalls aus Deutschland stammende Mittelsmann könne man als „Agent provocateur“ bezeichnen, der die Angeklagte „hartnäckig und perfekt inszeniert“ zu der Tat hingeführt habe. Sie habe zwar die „wahnsinnige Idee“ geäußert ihren Mann umbringen zu lassen, habe dies aber nie ernst gemeint, führte Brandstätter aus. Ein psychologische Sachverständige hatte der 38-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt und sie für nur eingeschränkt zurechnungsfähig erklärt.

Auch Staatsanwalt Hansjörg Mayr hatte sich „nicht für eine besonders harte Bestrafung“ der Angeklagten ausgesprochen. Dass sie schuldig im Sinne der Anklage sei, stand für ihn jedoch fest. Sie sei zwar nicht aktiv auf der Suche nach einem Auftragsmörder für ihren Mann gewesen, habe aber in Kauf genommen, dass der flüchtige Bekannte den Mordauftrag möglicherweise in die Tat umsetzt.

Kennen gelernt hatten sich die Beschuldigte und der Deutsche zufällig in einem Lokal am 20. November vergangenen Jahres. Bereits bei ihrem zweiten Treffen am nächsten Tag soll ihn die 38-Jährige laut Anklage gerade heraus gefragt haben, ob der Landsmann ihren Mann für sie umbringen würde. Dieser gab an, dass er den Auftrag zunächst für einen Scherz gehalten habe. Er sei aber zum Schein darauf eingestiegen. Er habe ihr geantwortet, dass er Leute aus Polen kenne, die so etwas machen und auch einen Preis genannt – zuerst 5.000 Euro, später verlangte er sogar 15.000 Euro. Da der vermeintliche Mittelsmann inzwischen von der Ernsthaftigkeit des Anliegens der 38-Jährigen überzeugt war, ging er zur Polizei. In Anwesenheit eines Beamten rief er die Beschuldigte an und sie bestätigte den Auftrag. Am 24. November vergangenen Jahres klickten schließlich die Handschellen für die Frau.

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